Pflege Compliance Hub Deutschland
Rechtssichere Leitlinien für ambulante Pflegedienste, stationäre Senioreneinrichtungen und medizinische Personaldienstleister zur Erfüllung von ArbZG, MD-Qualitätsprüfungen und AÜG-Vorgaben.
Arbeitszeitgesetz (ArbZG) im Schichtdienst
Bundesministerium für Arbeit und SozialesPflegebetriebe stehen unter strenger Überwachung der Gewerbeaufsichtsämter bezüglich Arbeits- und Ruhezeiten:
- Mindestruhezeit von 11 Stunden (§ 5 ArbZG): Zwischen Dienstende und Dienstbeginn müssen zwingend 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen.
- Höchstarbeitszeit (§ 3 ArbZG): Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden im Durchschnitt von 6 Monaten bzw. 24 Wochen nicht überschreiten (maximal 10 Stunden täglich).
- Ruhepausen (§ 4 ArbZG): Mindestens 30 Minuten Pause bei mehr als 6 Stunden Arbeit, 45 Minuten bei mehr als 9 Stunden Arbeitszeit.
- Ersatzruhetage für Sonntagsarbeit (§ 11 ArbZG): Bei Sonntagsarbeit muss innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen ein Ersatzruhetag gewährt werden.
Medizinischer Dienst (MD) & Heimaufsicht Qualitätsprüfungen
Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) nach § 114 SGB XIPrüfungen durch den MD und die Heimaufsichten erfolgen meist unangemeldet und verlangen sofortigen Datenzugriff:
- Lückenlose Dienstplandokumentation: Soll- und Ist-Dienstpläne müssen für mindestens fünf Jahre revisionssicher archiviert werden.
- Fachkraftquote (50 %-Regel): Nachweis, dass mindestens die Hälfte des im Pflegedienst eingesetzten Personals examinierte Pflegefachkräfte sind.
- Fortbildungs- & Qualifikationsnachweise: Regelmäßige Nachweise über Pflichtfortbildungen (Reanimation, Expertenstandards, Hygiene, Brandschutz).
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in der Pflege
Bundesagentur für Arbeit • ÜberlassungsschutzPersonaldienstleister im medizinischen Sektor unterliegen strengen arbeitsrechtlichen Sonderregeln:
- 18-Monate Höchstüberlassungsdauer: Dieselbe Pflegefachkraft darf maximal 18 aufeinanderfolgende Monate an dasselbe Krankenhaus oder Pflegeheim überlassen werden.
- Equal Pay nach 9 Monaten: Spätestens nach 9 Monaten Überlassung haben Leiharbeitnehmer zwingenden Anspruch auf das gleiche Arbeitsentgelt wie die Stammbelegschaft.
- Erweitertes Führungszeugnis (§ 30a BZRG): Vorlage und regelmäßige Erneuerung sind vor dem ersten Einsatz bei Patienten Pflicht.
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Definitionen zu MD, ArbZG, SGB XI, AÜG, SFN-Zuschlägen und Fachkraftquote.
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